Navigiere sicher mit Hilfe dieses Artikels durch das Labyrinth der Honorararztvermittlungen.

Hi, mein Name ist Adam Gasch, ehemaliger Chefarzt und kreativer Kopf bei docinterim.
Über Jahrzehnte durfte ich Erfahrungen im Bereich der Honorararztvermittlung sammeln. Ich selber war Honorararzt und auch Entscheider für medizinische Einrichtungen, wenn es um die Wahl von neuen Honorarärzten ging.
In diesem Artikel möchte ich Dir die 5 geläufigsten Fehler bei der Wahl einer Ärztevermittlung aufzeigen und Tipps geben, wie Du diese vermeiden kannst.

Das Feld der Honorarärzte eröffnet ein beeindruckendes Spektrum an Möglichkeiten. Die Aussicht auf ein attraktiveres Einkommen und eine größere Flexibilität in der Gestaltung ihrer Dienste lockt zahlreiche Mediziner. Die Option, als Freiberufler tätig zu sein, bietet den Ärzten eine größere Kontrolle über ihren Arbeitszeitplan und fördert somit eine bessere Balance zwischen Berufs- und Privatleben.

Die erste Hürde auf diesem Weg ist die Auswahl der richtigen Ärztevermittlung. Mit einem vielfältigen und oft unübersichtlichen Angebot kann dieser Prozess für viele, insbesondere für diejenigen, die neu im Bereich sind, verwirrend und überwältigend sein. Eine falsche Entscheidung bei der Auswahl kann schwerwiegende Auswirkungen auf Deine berufliche Zukunft haben. Die Wahl der richtigen Vermittlung ist daher der Schlüssel zum Erfolg.

1. Persönliche Betreuung durch die Vermittlungsagentur: Nicht nur eine Nummer sein

Ein wichtiger Faktor bei der Wahl der Ärztevermittlung ist die Qualität der persönlichen Betreuung. Oftmals ist dies der entscheidende Punkt für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Klinik und einem informierten und vorbereiteten Honorararzt.

In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen Honorarärzte zum Dienst eintrafen, ohne über die wesentlichen Details ihres Einsatzes Bescheid zu wissen. Wer ist der Ansprechpartner? Wo sind Parkmöglichkeiten? Wo wird die Dienstkleidung ausgegeben? Welche Bereiche müssen sie betreuen? Unzureichende Informationen können im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein Dienst gar nicht angetreten werden kann.

Ein solcher Fall ereignete sich mit einer Honorarärztin, die die chirurgische Notaufnahme betreuen sollte. Ihr wurde nicht mitgeteilt, dass sie auch unfallchirurgische Patienten betreuen müsste. Da sie nur Erfahrung im viszeralchirurgischen Bereich hatte, konnte sie den Dienst nicht antreten.

Diese Probleme könnten vermieden werden, wenn die Vermittlungsagentur detaillierte Informationen über die zu besetzenden Dienste sammelt und persönlich mit dem Honorararzt die wichtigsten Punkte bespricht. Leider ist dies oft nicht der Fall. Besonders bei größeren Agenturen erfolgt die Abwicklung der Dienstübernahme häufig per E-Mail, ohne persönlichen Kontakt.

Wenn Du kein detailliertes Briefing erhältst, inklusive Ansprechpartner, Kontaktdaten, Parkmöglichkeiten, den zu betreuenden Bereichen im Dienst, der Art des Krankenhausinformationssystems (KIS) im Haus usw., solltest Du im eigenen Interesse überlegen, nicht mit dieser Agentur zusammenzuarbeiten. Im schlimmsten Fall kann das zu einem Übernahmeverschulden Deinerseits beim Dienstantritt führen.

Also stelle sicher, dass Deine Vermittlungsagentur Dir die notwendige persönliche Betreuung bietet und Dich nicht nur als eine Nummer behandelt. Deine berufliche Zukunft könnte davon abhängen.

2. Stundenlohn: Wie fair ist die Bezahlung durch die Vermittlungsagentur?

Der Stundenlohn eines Honorararztes kann stark variieren und liegt irgendwo zwischen 50 und 150 Euro pro Stunde. Faktoren wie Dein Fachgebiet und die Dringlichkeit der Dienstbesetzung können diese Rate stark beeinflussen. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass Du Dich im Vorfeld gut über die angebotenen Stundenlöhne informierst.

Jede Vermittlungsagentur für Honorarärzte hat ihre eigene Preispolitik, und diese ist nicht immer in Deinem besten Interesse. Es kommt oft vor, dass Agenturen niedrigere Stundensätze anbieten, um den Auftrag von der Klinik zu erhalten. Dies kann zu Lasten des Honorararztes gehen und ist definitiv nicht in Deinem Sinne.

Bei der Auswahl Deiner Vermittlungsagentur solltest Du daher darauf achten, dass sie eine Preispolitik verfolgt, die sowohl Deine Interessen als auch die der Klinik berücksichtigt. Eine Agentur, die nur auf die Vermittlung abzielt, ohne auf ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis zu achten, könnte für Dich weniger vorteilhaft sein.

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit basiert auf Fairness und Transparenz. Nur wenn sowohl die Klinik als auch Du als Honorararzt von der Zusammenarbeit gleichermaßen profitieren, kann eine langfristige und erfolgreiche Partnerschaft entstehen. Stelle also sicher, dass Deine Honorararztvermittlung eine faire und ausgewogene Preispolitik hat, die Dich nicht unter Wert verkauft.

3. Die Sperrklausel: Das Kleingedruckte lesen!

Ein weiterer wichtiger Punkt, auf den Du bei der Wahl Deiner Vermittlungsagentur achten solltest, ist das Vorhandensein einer Sperrklausel. Dieses oft übersehene Detail ist selbst bei erfahrenen Honorarärzten häufig unbekannt, obwohl es erhebliche Auswirkungen auf Deine berufliche Zukunft haben kann.

Die Sperrklausel besagt, dass Du nach einmaliger Vermittlung durch die Agentur für eine bestimmte Zeit – meist ein bis zwei Jahre – nicht mehr in derselben Klinik arbeiten darfst, es sei denn, die Vermittlung erfolgt erneut durch die Agentur. Dies schließt explizit auch eine Festanstellung in dieser Klinik aus.

Was heißt das für Dich konkret? Stell Dir vor, Du hast als Honorararzt in einer Klinik gearbeitet und plötzlich öffnet sich eine attraktive Stelle, auf die Du Dich gerne bewerben würdest. Hier schlägt die Sperrklausel zu: Ohne die Zahlung einer beträchtlichen Ablösesumme ist eine Bewerbung ausgeschlossen. Hast Du für mehrere Kliniken in einer bestimmten Region gearbeitet, kann dies im schlimmsten Fall dazu führen, dass Du Dir durch die Sperrklausel Deinen Weg zu einer Festanstellung verbaut hast.

Leider gibt es nur wenige Agenturen, die im Sinne ihrer Ärzte auf die Sperrklausel verzichten. docinterim ist eine dieser wenigen Ausnahmen. Es ist daher entscheidend, dass Du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Agentur überprüfst, bevor Du Dich registrierst.

Die Möglichkeit, als Honorararzt ohne Sperrklausel in verschiedenen Kliniken zu arbeiten, kann für Dich von großem Vorteil sein. Du lernst unterschiedliche Klinikstrukturen kennen und hast so die Chance, Deinen zukünftigen Arbeitgeber aus erster Hand zu erleben. Davon profitiert auch Dein Arbeitgeber. Du solltest daher darauf achten, dass die Agentur, die Du wählst, keine Sperrklausel in ihren Verträgen hat.

4. Arbeitnehmerüberlassung oder Honorarvertrag? Welcher Vertrag passt zu Dir?

Die Dienstübernahme in einer Vermittlungsagentur kann vertraglich unterschiedlich geregelt sein. Auf der einen Seite haben wir die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ). Dies entspricht im Grunde der bekannten Zeitarbeit: Du wirst für einen bestimmten Zeitraum bei der Vermittlungsagentur angestellt und “ausgeliehen” für Dienste in den jeweiligen Kliniken.
Wichtig zu bedenken: Bist Du bereits fest in einer Klinik angestellt, bedeutet dies, dass Du Dich in einem weiteren Arbeitsverhältnis befindest. Das hat steuerliche Konsequenzen, insbesondere wird Dein Verdienst als Honorararzt über die Steuerklasse 6 versteuert, was zu wesentlich höheren Steuerabgaben führt als bei Deiner Hauptanstellung. Diese Überlegungen entfallen, sofern keine anderweitige Festanstellung vorliegt.

Auf der anderen Seite gibt es die Honorarverträge. Diese Verträge werden zwischen Dir und der Klinik für die Dauer Deiner Dienstübernahme abgeschlossen. In diesem Fall bist Du freiberuflich tätig und musst Dein Einkommen aus Deiner Tätigkeit als Honorararzt am Ende des Jahres über die Steuererklärung versteuern.

Informiere Dich also im Vorfeld genau, welche Art von Vertrag die Agenturen anbieten. Abhängig von Deiner persönlichen Situation könnte eine der beiden Optionen besser zu Dir passen. Zum Beispiel könnte die Arbeitnehmerüberlassung, aufgrund einer vorhandenen Festanstellung, zu einer schlechteren Besteuerung mit Steuerklasse 6 führen.

Am besten hast Du hier bereits eine Vermittlungsagentur an Deiner Seite, die Dich auf solche entscheidenden Punkte aufmerksam macht!

5. Wird eine Berufshaftpflichtversicherung gestellt?

Wenn Du auf Honorarbasis arbeitest, ist es von größter Wichtigkeit, vor Deinem ersten Arbeitstag zu klären, ob die Klinik eine Berufshaftpflichtversicherung bereitstellt. Dies sollte zwingend schriftlich im Vertrag festgehalten werden.

Unabhängig, ob die Klinik eine Berufshaftpflichtversicherung stellt, ist es ratsam, eine eigene, zusätzliche Versicherung abzuschließen. Auf diese Weise erhältst Du Leistungen, die auf Deine spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Zusammenfassung

Das Navigieren durch die Welt der Honorararztvermittlungen kann komplex und verwirrend sein. Doch die Beachtung der wichtigsten Faktoren helfen dir sicherzustellen, dass du die bestmögliche Entscheidung triffst. Achte darauf, dass du von deiner Agentur persönlich betreut wirst und kläre im Vorfeld die Details deines Einsatzes. Informiere dich über die Stundenlöhne und Preispolitik der Agentur und prüfe mögliche Sperrklauseln. Mache dir klar, ob eine Arbeitnehmerüberlassung oder ein Honorarvertrag für dich optimaler ist, und stelle sicher, dass in Bezug auf die Berufshaftpflichtversicherung alles geregelt ist.

Wir bei docinterim, legen großen Wert auf die persönliche Betreuung und die Interessen unserer Ärzte. Mit verständlichen Konditionen, dem Verzicht auf eine Sperrklausel und zu Dir passenden Verträgen ermöglicht docinterim Dir eine flexible und lukrative Tätigkeit als Honorararzt. Wir sind gerne auch für Dich da!

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